27. September 2018
Kinderrechte meets Deutscher Juristentag 2018
Königin Silvia auf deutschem Juristentag

Appell an Richterschaft

Am 26. September wurde der 72. Deutsche Juristentag in Anwesenheit in Leipzig in Anwesenheit I.M. Königin Silvia von Schweden eröffnet. Mit ihrem Grußwort sprach sie über die Rechte der Kinder in der Justiz.

Die Rede Ihrer Majestät hier in als großer Auszug zum Nachlesen:

„Ich freue mich sehr, heute in Leipzig eine Grußnote zur Eröffnung des 72. Deutschen Juristentages sprechen zu dürfen. Ich beglückwünsche Sie zu dieser interessanten Konferenz und der beeindruckenden Agenda, die Sie sich vorgenommen haben. Besonders freue ich mich darüber, dass Sie dem Thema Kinderrechte und kinderfreundliche Justiz einen so großen Platz einräumen. Dieses Thema liegt mir sehr am Herzen. Kinder zu schützen und Ihnen Zugang zum Recht zu verschaffen, ist mir seit vielen Jahren ein Anliegen.
Rund 2,5 Millionen Kinder sind EU-weit jedes Jahr als Opfer, Zeugen oder Partei an Gerichtsverfahren beteiligt. Dabei kann es um das umstrittene Sorgerecht bei Scheidungsprozessen oder um sexuellen Missbrauch bzw. sexuelle Ausbeutung gehen. Wie erfahren Kinder ein solches Verfahren? Wie geht es ihnen dabei? Versuchen wir einmal, das Ganze aus deren Warte zu betrachten.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fragte Kinder in den EU-Mitgliedstaaten nach ihren Erfahrungen mit der Justiz. Die Auswertung beruhte auf Interviews mit knapp 400 Kindern und hat eines klar gezeigt: Kinder, die in Gerichtsverfahren involviert sind, haben oft Angst, fühlen sich übergangen, in vielen Situationen verunsichert und nicht ernst genommen. Kinder haben betont, wie wichtig Ihnen ihr Recht darauf ist, angehört zu werden, sie wünschen sich, dass man ihnen mit Verständnis, Respekt und Würde begegnet. Kinder wollen das Gefühl haben, während der oft langatmigen Verfahren über die Entwicklungen in dem betreffenden Fall und über ihre eigenen Rechte informiert zu sein. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass Kinder, die bereits Erschütterndes erlebt oder gesehen haben, unnötigem zusätzlichem Stress ausgesetzt sind. So sagte etwa ein Mädchen: „Ich habe mich die ganze Zeit wie eine Puppe gefühlt“. Ich selbst habe einmal ein Mädchen gehört, das berichtete: „Hätte ich gewusst, was alles auf mich zukommt, dann hätte ich überhaupt nichts erzählt“
Es gibt eine goldene Regel, die besagt, dass es jedem Kind, das sich entschließt, seine Geschichte preiszugeben und auch vor Gericht auszusagen, am Ende des Verfahrens besser gehen soll, als vorher, ganz unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Wie wir wissen, sieht die Realität oft anders aus.
Was haben wir Erwachsenen bisher getan, um diese goldene Regel umzusetzen? Um diesem und vielen anderen Mädchen nicht mehr das Gefühl zu geben, lediglich eine Puppe zu sein? Nun, ich denke an zahlreiche Gesetze, Konventionen und Leitlinien, die verabschiedet wurden. Etwa an die UN-Kinderrechtskonvention, die Leitlinien des Europarates zu Kindgerechter Justiz oder an die Istambul Konvention.

Gesetzeswerke sind ein ausgezeichneter erster Schritt und sie sind das Ergebnis vieler Diskussionen und Verhandlungen. Aber minderjährigen Opferzeugen geht es erst dann wirklich besser, wenn den Worten und schriftlichen Vereinbarungen Taten folgen. Daher stimmt es mich zuversichtlich, dass es
auch aus der Justiz wichtige Impulse gibt. Sie alle hier sind unverzichtbare und wichtige Partner, ohne Ihre Mithilfe wird es keine kinderfreundliche Justiz geben.

Die von mir im Jahr 1999 gegründete World Childhood Foundation hat in den vergangenen 19 Jahren eine ganze Reihe von Einrichtungen gefördert, die Kinder, die von Gewalt und Missbrauch betroffen waren, unter einem Dach medizinisch, therapeutisch und auch juristisch betreuen. In diesen sogenannten „Barnahus“ arbeiten Spezialisten, darunter auch Staatsanwälte, Richter und die Polizei, Hand in Hand und beachten dabei ganz selbstverständlich auch die Leitlinien einer kinderfreundlichen Justiz. Morgen werde ich hier in Leipzig das deutschlandweit erste „Childhood-Haus“ eröffnen, in dem viele Prinzipien eines Barnahus zum Tragen kommen.
Meine Damen und Herren, ich erwähnte bereits die außerordentlich wichtige Rolle, die Sie alle haben, wenn es um eine kinderfreundliche Justiz und den Zugang von Kindern zum Recht geht. In Ihrer Alltagspraxis, im Umgang mit Kindern auf Augenhöhe, auch wenn diese Augenhöhe manchmal ein Meter und fünfunddreißig ist. Sie selbst haben es in der Hand, ein Kind zu informieren, ihm mit Würde, Verständnis und Respekt zu begegnen und Sie alle leisten einen wertvollen Beitrag. Und lassen Sie uns nicht vergessen: Die Bemühung um das Wohl des Kindes dient immer auch einer besseren Wahrheitsfindung.

Es liegt noch ein Stück Weges vor uns, bis unsere Justiz wirklich kinderfreundlich ist, aber ich sehe, dass Sie, auch mit der Auswahl der Themen auf dem 72. Deutschen Juristentag, einen wichtigen Schritt in diese Richtung gehen und dafür danke ich Ihnen ganz herzlich.

Vielen Dank.“

 

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