17.01.2020 – Der Bundestag hat heute in Berlin zwei Änderungen im Strafrecht beschlossen, um Kinder im Internet besser zu schützen, aber lest selbst:
Strafe für CYBERGROOMING* verschärft
Missbrauchstäter, die in Chats, Foren oder Online Spielen vorgeben Kinder zu sein, um mit Kindern in Kontakt zu kommen, können nun schon für die Kontaktaufnahme allein strafrechtlich verfolgt werden. Bisher war der Versuch des Cybergroomings allein nicht strafbar. Die neue Gesetzesänderung gilt übrigens auch für den Fall, dass es sich gar nicht um ein echtes Kind handelt – sondern um verdeckt arbeitende Polizeibeamt/innen mit denen die/der Täterin Kontakt aufnimmt. *Bei Cybergrooming handelt es sich um das Annähern an Kinder im Internet durch Erwachsene mit einer sexuellen Intention.
Künstliche KINDERPORNOGRAFIE
Die Polizei kann zukünftig computer-generierte Kinderpornografie nutzen, um das Vertrauen von TäterInnen im Internet/Darknet zu bekommen und sie schlussendlich mithilfe von klaren Beweisen strafrechtlich zu verfolgen. Denn wusstet ihr, dass viele „Kinderpornografieringe“ von neuen Mitgliedern eigenes kinderpornografisches Bildmaterial fordern, um überhaupt erst Zugang zu den Foren und Chats zu bekommen? Bisher gab es für die Polizei keine Möglichkeit dieses Material zu liefern – außer Erwachsene, die als Kind betroffen waren, gaben ihr damaliges Bildmaterial zur Nutzung für die Polizei frei. Aus diesem Grund ist diese Gesetzesänderung ein ganz wichtiger Schritt!