21. Dezember 2020
Die Entscheidung ist gefallen! #EECC

Es ist eine Entscheidung gefallen – für den Kinderschutz!

Spoiler: Am 7. Dezember hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres in Brüssel mit großer Mehrheit für die Verabschiedung einer Ausnahmeregelung im Sinne des Kinderschutzes gestimmt. Eine Entscheidung mit wichtiger Signalwirkung für den Kinderschutz in Europa!

 

Worum geht es?

In der Europäischen Union wird im Dezember 2020 ein neues Gesetz zum digitalen Datenschutz in Kraft treten: Der European Electronic Communication Code (kurz: EECC). Er soll die persönlichen Daten der EU-Bürger besser vor Missbrauch und Zugriffen von Dritten schützen. Leider gilt dieser Schutz auch für das Durchleuchten von Dateien nach „Kinderpornografie“ in der Kommunikation oder auf Plattformen. Bisher durften Unternehmen die sogenannte „Hash Software“ nutzen, um Missbrauchsabbildungen von Kindern zu identifizieren. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 45 Millionen Dateien gefunden – 95% davon mithilfe der Hash Software.

 

Was ist das Problem?

Mit dem Inkrafttreten des EECCs wäre die freiwillige Nutzung der Hash Software nicht mehr möglich gewesen. Um dieses „Lücke im Kinderschutz“ zu schließen und die bisherige Softwarenutzung weiterhin möglich zu machen, stand eine Ausnahmeregelung im Raum. Über diese Interimslösung musste bei der EU unter Zeitdruck (praktisch „auf den letzten Drücker“) entschieden werden.  In der Zeit bis zur Entscheidung haben sich  deutschland-, europa- und weltweit Kinderschutzorganisationen, Politiker:innen und Institutionen dafür ausgesprochen und auf eine rasche Entscheidung im Sinne des Kinderschutzes gedrängt. Auch wir haben viele Mails, Videokonferenzen und Telefonate zu dem Thema geführt. Wir haben Politiker:innen beraten und betont, wie wichtig diese Entscheidung ist.

Umso mehr freuen wir uns, dass dieses starke Signal im Sinne des Kinderschutzes gesetzt wurde.

 

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