11. April 2025
Stellungnahme zum Childhood-Haus-Konzept im Koalitionsvertrag

Mit der Verständigung auf einen Koalitionsvertrag wurde das Childhood-Haus-Konzept erstmals in eine Regierungsvereinbarung auf Bundesebene aufgenommen. Dieses Signal stellt einen wichtigen Schritt für den Kinderschutz und die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland dar – und ist Ausdruck einer politischen Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen, die körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben.

„Wir werden eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etablieren. Damit werden regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche geschaffen, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben.“
(Koalitionsvertrag, 2025)

Für betroffene Kinder bedeutet das: mehr Schutz, mehr Würde, mehr Orientierung in einer belastenden Lebenslage und ein konkreter Schritt hin zur Einlösung ihrer verbrieften Rechte.

Das Konzept der Childhood-Häuser

Als gemeinnützige Stiftung setzt sich die World Childhood Foundation tagtäglich für die Umsetzung der Kinderrechte und für wirksamen Kinderschutz ein. Unser besonderer Fokus liegt dabei auf der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Mit dem Childhood-Haus-Konzept haben wir in den vergangenen Jahren ein europäisches Best-Practice-Modell erstmals erfolgreich in die deutschen Strukturen übertragen: als ambulante interdisziplinäre und behördenübergreifende Kompetenzzentren ermöglichen die Childhood-Häuser eine koordinierte, kindgerechte Klärung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in (Verdachts-)Fällen von Misshandlung und Missbrauch. Diesen systemischen Ansatz entwickeln wir gemeinsam mit den beteiligten Trägern und Kooperationspartnern aus Jugendhilfe, Medizin, Psychologie, Polizei und Justiz sowie den korrespondierenden kommunalen und Landesverwaltungen kontinuierlich weiter.

Wenn Kinder und Jugendliche Gewalt und Missbrauch erleben, handelt es sich stets um komplexe, vielschichtige Situationen, die sämtliche Lebensbereiche der Kinder berühren und eine koordinierte Zusammenarbeit unterschiedlicher Systeme und Institutionen erfordern. Das Konzept der Childhood-Häuser schafft hierfür eine wirkungsvolle Grundlage: es ermöglich diese herausfordernden Situationen kinderrechtsfokussiert, kindgerecht und interdisziplinär zu adressieren – stellt dabei das Kindeswohl in den Mittelpunkt allen Handelns.

Aufnahme in den Koalitionsvertrag

Mit großer Freude sehen wir, dass auch auf Ebene der Bundesregierung mit einem klaren Gestaltungswillen ein nächster Schritt gegangen wird und die Entwicklung und Implementierung des Childhood-Haus-Konzepts in der kommenden Legislaturperiode durch eine Bundesfinanzierung hoch auf die politische Agenda gesetzt wurde. Bisher konnten wir gemeinsam mit vielen starken Partnern sowie durch (Teil-)Finanzierungen der Childhood-Häuser durch Landesministerien und Unterstützung einiger Kommunen in zehn Bundesländern den Weg zu dieser Verankerung bahnen.

Heute arbeiten bereits elf Childhood-Häuser nach diesem Prinzip. Eine Bundesförderung würdigt nicht nur das Konzept, sondern eröffnet die Chance auf eine nachhaltige strukturelle Verankerung von Kinderschutz und Kinderrechten in der Praxis; als unveräußerliches Recht eines jeden Kindes.

 Ziel einer wirksamen Umsetzung

Mit dem Childhood-Haus-Konzept liegt ein erprobter, systemischer Ansatz vor, um Kinder wirksam zu schützen – kindgerecht, interdisziplinär und auf der Grundlage ihrer Rechte. Damit dieses Konzept bundesweit Wirkung entfalten kann, braucht es nun eine konsequent mitgedachte Umsetzung der angekündigten Bundesförderung.

Unser Ziel ist es, mit diesem politischen Signal den Aufbau einer noch größeren und stärkeren Verantwortungsgemeinschaft zu fördern: von den lokalen Akteur:innen der Childhood-Häuser über die Kommunen, in denen sie verortet sind, bis hin zu Landesministerien und Bundesbehörden. Gemeinsam wollen wir Ressourcen gezielt und effizient einsetzen: für einen tragfähigen systemischen Kinderschutz und die konsequente Umsetzung der Kinderrechte.

Unser Anliegen ist es, das Potential des Childhood-Haus-Konzepts möglichst umfassend für die deutschen Strukturen weiterzuentwickeln. Dazu braucht es ineinandergreifende Schwerpunkte:

  1. Weiterentwicklung und nachhaltiger Betrieb der bestehenden Childhood-Häuser
    – durch verlässliche Finanzierung und begleitende fachliche Unterstützung.
  2. Auf- und Ausbau weiterer Standorte
    – um mehr Kindern bundesweit den Zugang zu kindgerechter, interdisziplinärer Hilfe zu ermöglichen.
  3. Strukturelle Absicherung überregionaler Funktionen und Synergien, insbesondere durch:
    • Ressourcen für eine koordinierende und unterstützende Dachverbandsstruktur,
    • die systematische Verknüpfung des stetig wachsenden Erfahrungsschatzes der Häuser,
    • interdisziplinäre Fortbildung aller beteiligten Professionen,
    • die Förderung inhaltlicher Weiterentwicklungen,
    • sowie die nachhaltige Einbindung von Forschung und Evaluation zur Sicherung von Qualität und Wirkung.

Das Modell der Childhood-Häuser ist ein stetig lernendes und sich weiterentwickelndes Rahmenwerk. Es stärkt uns in der rechtlichen Aufarbeitung, Intervention und auch Prävention – getragen von der Praxis, begleitet von der Wissenschaft, und motiviert durch das Ziel, den betroffenen Kindern gerecht zu werden.

Wir werden uns – in enger Abstimmung mit den Childhood-Häusern, ihren Trägern und den unterstützenden Landesministerien – dafür einsetzen, die angekündigte Bundesförderung bestmöglich einzusetzen: im Interesse der Rechte und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland.

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