5. November 2018
UBSKM spricht sich für Childhood-Haus aus

Childhood-Haus im Empfehlungspapier

Im aktuellen Nachdruck des „Empfehlungspapiers zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren“ des UBSKM ist das Childhood-Haus mit aufgenommen worden. Der UBSKM sieht in dem Projekt ein geeignetes Modell zur Verbesserung der Situation von durch Missbrauch betroffene Kinder in Ermittlungs- und Strafverfahren.

Ein großartiger Schritt für das Childhood-Haus.

Originalpassage: „Ein von der World Childhood Foundation initiiertes Pilotprojekt, das „Childhood-Haus“, wurde am 27. September 2018 in Leipzig eröffnet. Es versucht, die Grundgedanken des „Barnahus“ auf deutsche Verhältnisse zu übertragen. Dieses Konzept ist nach Ansicht der Kommission ein geeignetes Modell für institutionalisierte Vernetzung und Austausch und ließe sich gut mit der hier vorgestellten Idee von Kompetenzzentren innerhalb der Justiz verbinden.“ (S. 20 Empfehlungspapier des UBSKM, November 2018)

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