Das Konzept Childhood-Haus
Eine Lösung im Sinne des Kindes
Das Childhood-Haus nimmt die Idee des skandinavischen „Barnahus“ (wörtlich: „Kinderhaus“) auf und setzt es modifiziert in Deutschland um. Es ist eine kinderfreundliche, multidisziplinäre, ambulante Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die Opferzeugen von sexualisierter und körperlicher Gewalt wurden. Das Childhood-Haus bietet ideale räumliche Möglichkeiten für eine gut abgestimmte, koordinierte und kinderfreundliche Versorgung der Kinder in Verfahren.
Das wesentliche Ziel besteht darin, mit dem Childhood-Haus in Deutschland eine gut strukturierte, koordinierende zentrale Anlaufstelle zu etablieren, die alle notwendigen interdisziplinären Professionen unter einem Dach in ihrer Zusammenarbeit vereint (im Rahmen der jeweiligen Rechtsnorm), um damit eine möglichst optimale Versorgung für Kinder und Jugendliche mit Missbrauchserfahrungen zu sichern.
Es geht damit im Ermittlungsverfahren nicht mehr ausschließlich nur um die Wahrheitsfindung, sondern auch um das Wohlbefinden des betroffenen Kindes.
Bei Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen von sexualisierter und körperlicher Gewalt an Kindern:
Status Quo Deutschland
- Mehrfache Kindesbefragung durch verschiedene Institutionen an unterschiedlichen Orten
- Ungenügende Koordination/Kooperation zwischen verschiedenen involvierten Disziplinen
- Fehlen eines interdisziplinären Handlungsansatzes
- Fehlen von geeigneten Richtlinien für Arbeitspraxis
- Mangel an speziell geschultem Fachpersonal für die Befragung von betroffenen/traumatisierten Kindern
- Hohes Risiko der Re-Traumatisierung (re-victimization)
Kinderschutz und Wahrheitsfindung können auch Hand in Hand gehen:
Im Childhood-Haus
- Auf ein Minimum reduzierte Kindesbefragung durch das Zusammenführen aller Akteure unter einem Dach und audio-visueller Vernehmungstechnik
- Koordination durch speziell geschultes Casemanegement
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit durch Vertreter:innen aus Medizin, Justiz, Polizei, Jugendamt und Psychologie
- Hohe Qualitätsstandards nach internationalem Barnahus Konzept, angepasst an die nationalen Gegebenheiten
- Speziell geschultes Fachpersonal für die besonderen Bedürfnisse betroffener Kinder als Grundvoraussetzung
- Hand in Hand arbeitende Professionen zum Wohle des Kindes, mit Augenmerk auf eine möglichst geringe Belastungssituation für das Kind
- Deutlich geringeres Risiko einer Retraumatisierung
- Kindgerechter Umgang: sas Kind steht im Zentrum allen Handelns. Der Grundsatz lautet: Unabhänig vom Ausgang des Verfahrens soll es dem Kind nach dessen Abschluss besser gehen als davor!
„Kinderschutz ist kein zentrales Ziel der strafrechtlichen Abklärung.“
-UBSKM, Positionspapier „Missbrauch entdeckt – was dann?“
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
In einem Childhood-Haus gibt es vier verschiedene Bereiche, die auch durch entsprechende Räumlichkeiten abgedeckt sind:
- Gericht und Polizei
- Medizin
- Kinder- und Jugendpsychologie und -psychiatrie
- Kinderschutz und Jugendamt
Ferner gibt es im Childhood-Haus Räume, in denen sich Fachkräfte aus allen Bereichen zu jeder Zeit abstimmen und austauschen können.
Die Befragung
Das Kind wird im Rahmen eines explorativen Interviews zur Abklärung des Sachverhalts durch eine geeignete psychologische Fachkraft oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nach §255a der StPO in einem speziellen Raum durch eine Richterin/einen Richter befragt. Im skandinavischen Barnahus erfolgt auch die forensische Befragung durch eine/n Kinderpsychologen. Die Befragung erfolgt nach einem evidenzbasierten Protokoll und wird dem Alter des Kindes entsprechend geführt.
Eine Aussage dank Technik
Um es dem Kind zu ersparen, seine Geschichte vielen unterschiedlichen Menschen immer wieder erzählen zu müssen, wird das Interview in einem angrenzenden Raum von weiteren Fachkräften wie beispielsweise von der Polizei, dem Jugendamt, der Staatsanwaltschaft, Fachanwält:innen, der Verteidigung und bei Wunsch auch dem/der Täter/in verfolgt. Alle dort anwesenden Personen können über die Technik Fragen an den Richter/die Richterin weitergeben. Die Befragung wird audiovisuell aufgenommen und kann bei Gericht in der Hauptverhandlung als Beweismittel aufgerufen werden, sollte es zu einer Anzeige kommen. Dann muss das Kind nicht bei Gericht erscheinen.
Medizinische Untersuchung
Vor oder nach dem Interview wird das Kind medizinisch untersucht und ggf. medizinisch versorgt. Ziel ist es, Verletzungen zu dokumentieren und ggf. für eine Verhandlung bei Gericht festzuhalten.
Beratung
Zusätzlich kann in einem Childhood-Haus auf Wunsch auch eine Unterstützung/Beratung für betroffene Kinder und deren Eltern oder andere Familienmitglieder durchgeführt werden. Diese Unterstützung erfolgt durch insofern geschulte Fachkräfte. Bei Bedarf überweisen Fachkräfte auch an externe Fachberatungsstellen. Im Childhood-Haus Berlin werden Kinder und Jugendliche auch langfristig im Rahmen der Trauma Ambulanz im Childhood-Haus betreut.
Zielgruppe
Im Childhood-Haus werden Kinder betreut, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von sexualisierter oder körperlicher Gewalt betroffen sind, oder die Zeuge dieser Form von Gewalt geworden sind.
Empfehlungspapier
PM UBSKM 2016
Im Mittelpunkt steht das missbrauchte und misshandelte Kind und nicht der Untersucher, Arzt, Polizist, Richter oder Rechtsanwalt. Es gibt natürlich rechtliche Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen. Es darf aber nicht geschehen, dass weiterhin in unserem Land Kinder, die bereits durch den Missbrauch schwersttraumatisiert wurden, durch vermeidbare Belastungen, wiederholte Untersuchungen, Befragungen in dazu nicht kindgerechten Umgebungen immer wieder und wieder zu traumatisieren.
– Dr. Matthias Bernhard, Ärztlicher Leiter der Interdisziplinären Kinderschutzgruppe des Departments für Frauen- und Kindermedizin und Oberarzt der Neuropädiatrie der Unikinderklinik
Kooperationspartner
Zu den Kooperationspartnern der interdisziplinären Arbeitsprozesse im klinischen Bereich zählen Kinderheilkunde, Kinderchirurgie, Gynäkologie, Rechtsmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Erwachsenenpsychiatrie, Psychologie und Sozialarbeit/-pädagogik. Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter:innen kommen hinzu, wenn ein familien- oder strafrechtliches Verfahren veranlasst wurde. Im Vorbereitungsprozess auf ein Childhood-Haus bilden die Vertreter:innen Arbeitsgruppen und erarbeiten neue Abläufe und Prozesse, um Fälle zukünftig professionsübergreifend zu bearbeiten.
Entstehungsgeschichte
Das Barnahus entstand aus dem Child Advocacy Model, das in den 1980er Jahren in den USA entwickelt wurde. Das erste Barnahus auf europäischem Boden wurde 1998 in Reykjavik errichtet, dann folgten andere skandinavische Länder (Schweden 2005, Norwegen 2007, Grönland 2011, Dänemark 2013). Ein erstes Childhood-Haus in Deutschland wurde im Herbst 2018 in Leipzig eröffnet, weitere Häuser finden sich in Hamburg, Berlin, Heidelberg, Ortenau, Düsseldorf, Schwerin, Flensburg, München und Frankfurt. Weitere Standorte sind in Vorbereitung.
PROMISE
PROMISE ist ein Zusammenschluss von verschiedenen europäischen Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Etablierung des Barnahus Modells – in Deutschland „Childhood- Haus“ genannt – auf europäischer Ebene zu fördern. Ziel ist es, das Recht von Kindern auf Schutz vor sexueller Gewalt zu stärken und darüber hinaus Unterstützung und Beteiligung zu gewährleisten. Wenn Sie mehr erfahren möchten, klicken Sie hier.